Arbeitsplatzbrille: Wann Ihr Arbeitgeber zahlen muss

3 Min. Lesezeit Von unserem Optiker-Team geprüft · Stand: 04.10.2026

Wer am Bildschirm arbeitet, hat Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung der Augen – und wenn dabei herauskommt, dass die normale Brille für den Arbeitsplatz nicht reicht, muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmbrille bezahlen. Das steht so in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Hier ist der Weg Schritt für Schritt.

Frau um 55 am Büroarbeitsplatz mit zwei Monitoren und Unterlagen

Kurz gesagt

  • Arbeitgeber müssen Beschäftigten an Bildschirmgeräten regelmäßig eine Augenuntersuchung anbieten (Angebotsvorsorge nach ArbMedVV).
  • Ergibt sie, dass eine normale Brille nicht geeignet ist, muss der Arbeitgeber eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit im erforderlichen Umfang bezahlen.
  • Bezahlt wird die notwendige Ausstattung; eine Designerfassung oder Extras zahlen Sie selbst dazu. Für Sie ist die Brille steuerfrei.

Was sagt das Gesetz?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten an Bildschirmgeräten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten – die sogenannte Angebotsvorsorge. Bei Beschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgehen können, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Untersuchung. Und weiter heißt es: Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn das Ergebnis der Vorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Was ist eine „spezielle Sehhilfe"?

Eine Brille, die auf die Entfernungen am Bildschirmarbeitsplatz abgestimmt ist – typischerweise 50 bis 70 Zentimeter zum Monitor und etwa 40 Zentimeter zur Tastatur. Für Menschen mit Alterssichtigkeit ist das meist eine Office- oder Bildschirmbrille mit speziellen Gläsern. Nicht gemeint ist eine normale Fern-, Lese- oder Gleitsichtbrille für den Alltag: Die bleibt Privatsache, auch wenn Sie sie bei der Arbeit tragen.

Wie komme ich an die Brille? Vier Schritte

  • Angebotsvorsorge wahrnehmen: Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder den Betriebsarzt nach der Untersuchung – der Arbeitgeber muss sie anbieten, Sie müssen sie nicht annehmen.
  • Ergebnis bescheinigen lassen: Stellt der Betriebsarzt fest, dass eine spezielle Sehhilfe notwendig ist, bekommen Sie eine entsprechende Bescheinigung (ohne Diagnosen).
  • Brille anfertigen lassen: Viele Arbeitgeber haben eine Vereinbarung mit einem Optiker oder legen einen Budgetrahmen fest. Fragen Sie vorher, wie der Ablauf bei Ihnen ist.
  • Kosten abrechnen: Der Arbeitgeber zahlt die notwendige Ausstattung direkt oder erstattet sie gegen Rechnung.

Was zahlt der Arbeitgeber – und was nicht?

Bezahlt wird, was für die Bildschirmarbeit erforderlich ist: eine funktionale Fassung und Gläser mit der passenden Korrektur, inklusive der üblichen Grundveredelung. Möchten Sie eine bestimmte Designerfassung, dünnere Gläser oder Extras, die nicht erforderlich sind, zahlen Sie die Differenz selbst. Viele Betriebe regeln die Details in einer Betriebsvereinbarung – dort steht oft auch ein Höchstbetrag.

Muss ich die Brille versteuern?

Nein. Eine Bildschirmbrille, die der Arbeitgeber auf Grundlage der ArbMedVV-Vorsorge bezahlt, ist kein geldwerter Vorteil und bleibt für Sie steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung ist die arbeitsmedizinische Feststellung, dass die Brille notwendig ist – ein freiwilliger Zuschuss zur Alltagsbrille wäre dagegen steuerpflichtig.

Gilt das auch im Homeoffice?

Die Vorsorgepflicht gilt für Bildschirmarbeit unabhängig vom Ort, also grundsätzlich auch für Beschäftigte, die überwiegend von zu Hause arbeiten. Wie die Untersuchung organisiert wird, regelt der Arbeitgeber. Sprechen Sie das Thema offen an – viele Unternehmen wissen selbst nicht genau, was gilt.

Dieser Artikel beschreibt die gesetzliche Grundlage allgemein. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und die Beratung durch den Betriebsarzt gehen im Einzelfall vor.

Quellen

Jetzt den kostenlosen Sehtest buchen.

Kostenlosen Sehtest sichernOptiker finden