Zahlt die Krankenkasse meine Brille? Die Regeln 2026 – und ein Steuertipp
3 Min. Lesezeit Von unserem Optiker-Team geprüft · Stand: 04.10.2026
Die kurze Antwort: Für die meisten Erwachsenen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nichts zur Brille. Die lange Antwort lohnt sich trotzdem – denn es gibt klar definierte Ausnahmen, feste Zuschüsse für Kinder und Jugendliche und einen Weg über die Steuererklärung, den viele nicht kennen.

Kurz gesagt
- Gesetzlich Versicherte ab 18 bekommen einen Zuschuss zu den Gläsern nur bei mehr als 6 Dioptrien, mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung oder einer schweren Sehbeeinträchtigung.
- Bezahlt wird dann ein Festbetrag für die Gläser – die Fassung zahlen Sie immer selbst. Kinder und Jugendliche bis 18 bekommen die Gläser grundsätzlich bezuschusst.
- Wer leer ausgeht, kann die Brille als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben – mit Rechnung und Sehtest-Nachweis.
Wer bekommt einen Zuschuss von der Krankenkasse?
Seit 2017 gilt § 33 SGB V in der heutigen Fassung, und daran hat sich auch 2026 nichts geändert. Erwachsene haben Anspruch auf Sehhilfen, wenn eine der drei Bedingungen erfüllt ist: eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien, eine Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien oder eine schwere Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen – also wenn Sie auch mit bester Korrektur nur noch 30 Prozent Sehschärfe erreichen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben unabhängig von der Stärke Anspruch auf Gläser.
Wie viel zahlt die Kasse dann?
Nicht die Brille, sondern einen Festbetrag für die Gläser. Die Höhe hängt von Glastyp und Stärke ab und liegt meist im zweistelligen Euro-Bereich pro Glas – Gleitsichtgläser werden nicht höher bezuschusst als Einstärkengläser. Hinzu kommt Ihre gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Fassung ist immer Privatsache. Voraussetzung ist eine augenärztliche Verordnung; bei einer reinen Stärkenänderung reicht oft die Messung des Optikers – fragen Sie Ihre Kasse.
Was ist mit Gleitsicht, Entspiegelung oder dünneren Gläsern?
Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, zahlen Sie selbst: Entspiegelung, Hartschicht, höherer Index, Tönung oder Gleitsicht-Komfort. Umso wichtiger ist ein transparenter Komplettpreis – damit Sie wissen, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Privat versichert oder Beihilfe?
Private Krankenversicherungen erstatten Brillen je nach Tarif – oft einen festen Betrag alle zwei Jahre, manchmal gar nichts. Beamtinnen und Beamte erhalten über die Beihilfe in der Regel nur unter ähnlichen Voraussetzungen wie gesetzlich Versicherte einen Zuschuss. Ein Blick in die Vertragsbedingungen vor dem Kauf lohnt sich.
Der Steuertipp: Brille als außergewöhnliche Belastung
Brillen zählen zu den Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in der Steuererklärung angeben können – egal ob Einstärke oder Gleitsicht. Abziehbar ist der Teil, der Ihre zumutbare Belastung übersteigt; die liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent Ihrer Einkünfte. In einem Jahr mit mehreren Krankheitskosten – Zahnarzt, Medikamente, Brille – wird die Hürde oft genommen. Bewahren Sie die Rechnung und den Nachweis der Fehlsichtigkeit auf; das Finanzamt kann eine augenärztliche Verordnung verlangen, besonders bei der ersten Brille.
Und die Brille für die Arbeit?
Für Bildschirmarbeitsplätze gilt eine eigene Regel: Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmbrille bezahlen. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel zur Arbeitsplatzbrille.
Quellen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel – Bundesministerium der Justiz
- § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen – Bundesministerium der Justiz
- Festbeträge für Sehhilfen – GKV-Spitzenverband
- Brille von der Steuer absetzen – Verbraucherzentrale



